Bedingungen für die Einreise nach Deutschland als qualifizierte Fachkraft
Wer gilt als Fachkraft?
- Hochschulabsolventen
- Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung
- Diejenigen, die einen anerkannten Gesellen- und/oder Meisterbrief haben
Was sind die Bedingungen?
Für reglementierte Berufe gilt:
Das Anerkennungsverfahren ist zwingend erforderlich
Beispielberufe;
- Ärzte, Krankenschwestern, Pflegekräfte und andere medizinische Fachkräfte
- Ingenieure, Architekten, Anwälte
- Lehrer und das gesamte Bildungspersonal
Für nicht reglementierte Berufe gilt:
2 Jahre Ausbildung, 2 Jahre Erfahrung und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland
Beispielberufe;
- Elektriker, Schweißer, Bauarbeiter
- Bäcker, Koch, Friseur, Tischler, Klempner

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