Bedingungen für die Einreise nach Deutschland als qualifizierte Fachkraft

Wer gilt als Fachkraft?

  • Hochschulabsolventen
  • Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung 
  • Diejenigen, die einen anerkannten Gesellen- und/oder Meisterbrief haben

Was sind die Bedingungen?

Für reglementierte Berufe gilt:

Das Anerkennungsverfahren ist zwingend erforderlich

Beispielberufe;

  • Ärzte, Krankenschwestern, Pflegekräfte und andere medizinische Fachkräfte
  •  Ingenieure, Architekten, Anwälte
  •  Lehrer und das gesamte Bildungspersonal

Für nicht reglementierte Berufe gilt:

2 Jahre Ausbildung, 2 Jahre Erfahrung und einen Arbeitsvertrag aus Deutschland

Beispielberufe;

  • Elektriker, Schweißer, Bauarbeiter
  • Bäcker, Koch, Friseur, Tischler, Klempner

 Schnellkontaktformular

Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars gelangen Ihre Daten direkt an unser Beratungsteam und Sie werden schnellstmöglich von Ihnen kontaktiert. Unser Ziel ist es, Ihnen die schnellstmögliche und effektivste Unterstützung hinsichtlich der von Ihnen benötigten Dienstleistungen zu bieten.

Loading